Solange sie von keiner Staatsgewalt durchgesetzt wird, ist eine Verfassung nicht mehr als eine Idee oder ein Stück Papier. Innerhalb der staatlichen Ordnung braucht es eine Kraft, die verhindert, dass sich der Staatsapparat gegen sie wendet: eben einen Hüter der Verfassung. Carl Schmitt argumentiert, dass dem Staatsoberhaupt der Weimarer Republik diese Funktion zukommt. Während er der Justiz die Fähigkeit abspricht, wird in der Bundesrepublik häufig das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung bezeichnet. Obwohl über 80 Jahre alt, sind Schmitts Überlegungen daher bis heute aktuell.
Diese Titel könnten Dich auch interessieren