Remigration erfordert ein langfristiges und systematisches Vorgehen. Sie konzentriert sich zunächst auf die Zielgruppen, bei denen Abschiebungen, Staatsbürgerschaftsentzug und Ausreisen bereits unter geltendem Recht möglich oder geboten sind. Danach kann eine rechte Regierung weitere Anreize zur freiwilligen Heimkehr umsetzen. Je nach Aufenthaltstitel der Migranten bieten sich unterschiedliche Maßnahmen in verschiedenen Zeiträumen an.
Die erste Phase der Remigration betrifft ca. 3,5 Millionen Asylanten. Aktuell befinden sich unter ihnen viele Ausreisepflichtige. Das im Grundgesetz verankerte Asylrecht erstreckt sich in seinem Wortlaut lediglich auf individuell politisch Verfolgte. Es muss wieder zu einem Recht auf Zeit werden und darf nicht länger für Wirtschaftsmigration aus sicheren Drittstaaten zweckentfremdet werden. Grenzkontrollen und die Zurückweisung von Migranten, die über sichere Drittstaaten einreisen, sind bereits nach derzeitigem Recht eigentlich geboten. Familiennachzug wird abgeschafft und linken NGOs und Schlepperbanden die staatlichen Mittel gestrichen. Mit konsequenten Abschiebungen und Pushbacks an den Grenzen ergibt sich für diese erste Phase der Remigration ein Zeitrahmen von fünf bis sieben Jahren.
Für Ausländer, die sich auf einen anderen Aufenthaltstitel als den Asylstatus berufen und Deutschland zur Last fallen, bietet sich ein Zeitrahmen von ca. 15 Jahren. Bestehende Aufenthaltstitel kann eine rechte Regierung auslaufen lassen. Straftäter sind sofort auszuweisen. Das Ausländerrecht wird dahingehend reformiert, dass keine wahllosen Masseneinbürgerungen mehr möglich sind. Daneben braucht es strikte Kontrollen von Scheinehen und Schwarzarbeit. Wirtschaftliche und sozialpolitische Maßnahmen werden so gewählt, dass Deutschland unattraktiv für kriminelle Ausländer wird. Beispielsweise kann man hohe Steuern auf Rücküberweisungen in die Herkunftsländer einführen und vorwiegend Sach- statt Geldleistungen auszahlen. Denkbar sind auch getrennte Sozialsysteme für In- und Ausländer. Auf nichtassimilierte, kriminelle Gruppen erzeugt dies wegen mangelnder Anreize einen hohen Abwanderungsdruck.
Für nichtassimilierte Migranten, die aber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gebietet sich ein noch langfristigeres Vorgehen. Dies könnte etwa 30 Jahre in Anspruch nehmen. Der Entzug der Staatsbürgerschaft auf ethnischer Basis findet nicht statt. Die Remigrationsmaßnahmen berücksichtigen bei ausländischen, nichtassimilierten Staatsbürgern aber die Merkmale Loyalität, Rechtstreue und Leistungsbereitschaft. Das Staatsangehörigkeitsgesetz muss dahingehend reformiert werden, dass der deutsche Pass bei schwerwiegender Kriminalität wieder entzogen werden kann. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird abgeschafft. Da sich viele Migranten vorwiegend mit ihrem Herkunftsland identifizieren und nur auf dem Papier Deutsche sind, werden sie, vor die Wahl gestellt, die ausländische Staatsbürgerschaft vorziehen.
Die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft sollte nur einigen wenigen assimilierten Ausländern vorbehalten sein. Die Hürden dafür müssen so hoch angesetzt werden, dass nur diejenigen Migranten Staatsbürger werden können, die uneingeschränkte Loyalität zu unserem Land beweisen, sich mit unserer Kultur identifizieren und Deutschland einen Nutzen erbringen.
Dafür braucht es eine patriotische Leitkultur, die neben dem Remigrations- auch Assimilationsdruck erzeugt. Der Multikulturalismus wird beendet. Nationale Traditionen und Religion müssen wieder stärker gewürdigt werden. Migranten haben sich der nationalen Kultur unterzuordnen und diese zu respektieren. Religionsfreiheit schützt nicht den politischen Islamismus. Radikalislamische Vereine und deren Finanzierung aus dem Ausland werden verboten. Ausländische Kulturen können keine Sonderrechte und keinen Anspruch auf Repräsentation einfordern. Die Deislamisierung drängt den politischen Islam zurück. Dadurch ist es nicht länger möglich, in Deutschland zu leben und gleichzeitig an Fremdidentitäten festzuhalten.
Als Alternative zur Assimilation werden freiwillige Heimkehrprogramme angeboten. Vor allem in sozialen Brennpunkten bewerben Remigrationsprogramme die Vorteile einer freiwilligen Heimkehr. Remigrationshelfer unterstützen Migranten bei den Vorbereitungen und schaffen in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern Ausbildungsmöglichkeiten in relevanten Berufsfeldern. So leistet man auch vor Ort effiziente Entwicklungshilfe. Möglich sind zudem finanzielle Prämien bei Ausreise und Wechsel der Staatsbürgerschaft. Langfristig ist dies weitaus kostengünstiger als jahrelange, fruchtlose Integrationsbemühungen.
Die rechtliche Basis dafür lässt sich mit einem Remigrationshilfegesetz schaffen. Es richtet sich ohne ethnische Einschränkung an alle nichtassimilierten Staatsbürger. So dürfen auch ethnisch deutsche Auswanderungswillige von der Remigration Gebrauch machen. Damit ist der Vorwurf der rassistischen Ausbürgerungen entkräftet. Eine Auswanderung und der Wechsel der Staatsbürgerschaft stehen rechtlich jedem offen.