Legalität und Chancengleichheit bei der Machtgewinnung

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Die Weimarer Verfassung von 1919 begründet das Prinzip des parlamentarischen Gesetzgebungsstaats, bei dem der Reichstag die Reichsgesetze beschließt. Dabei wird Recht und Gesetz losgelöst von einem spezifischen Inhalt verstanden. Sowohl Recht als auch Gesetz werden seither als neutrale Verfahrensansätze und Abstimmungsprozeduren betrachtet.

Im Kontext des parlamentarischen Gesetzgebungsstaats sollte der Begriff des Gesetzes bestimmte Qualitäten aufweisen, um dieses Staatsmodell zu unterstützen. Eine entscheidende Methode ist die Willensbildung durch einfache Mehrheitsfeststellung. Dafür wird die Voraussetzung benötigt, dass die substanzielle Gleichartigkeit des gesamten Volkes vorliegt. Ohne das Prinzip der gleichen Chance für jede Meinung, Richtung und Bewegung, die gleichermaßen zur Mehrheit führen können, würde das Legalitätssystem zusammenbrechen.

Die legale Macht wird oft als unfehlbar betrachtet, sobald sie die Mehrheit erreicht hat. Doch das Prinzip der gleichen Chance bleibt eine existenzielle Selbsterhaltungsmaxime. Es ermöglicht den Widerstand gegen einen Tyrannen, selbst wenn die staatliche Macht ihn für legal erklärt hat.

Der parlamentarische Gesetzgebungsstaat unterwirft das Monopol der legalen Gewaltausübung den Mehrheitsparteien nur, solange die gleiche Chance auf Mehrheitsgewinnung offen bleibt. Besonders deutlich wird dies bei der Handhabung außerordentlicher Befugnisse im Ausnahmezustand.

Die innere Rechtfertigung für die Erhaltung der Macht liegt in der gleichberechtigten Möglichkeit, die Mehrheit zu gewinnen. Dies betont die essenzielle Rolle der demokratischen Teilhabe und Chancengleichheit in einem parlamentarischen Gesetzgebungsstaat.