Die Weimarer Verfassung, wie sie in der Nachkriegszeit Deutschlands entstand, brachte eine Reihe von außerordentlichen Gesetzgebern hervor. Diese stellen das traditionelle parlamentarische Legalitätssystem auf die Probe. Die drei außerordentlichen Gesetzgeber sind zwar theoretisch dem ordentlichen parlamentarischen Gesetzgeber untergeordnet, stellen aber dennoch eine Bedrohung dar. Ursprünglich wurden Abweichungen von den Grundsätzen des Parlamentarismus eher als Korrekturen angesehen, die das System verbessern, nicht als Einführung eines neuen Staatsmodells.
Um seine Macht zu behaupten und die außerordentlichen Gesetzgeber zu kontrollieren, müsste das Parlament einem einheitlichen Willen folgen. Doch gilt die plebiszitäre Legitimität als vorherrschende Form staatlicher Rechtfertigung. In diesem Kontext haben sich Regierung und Parlament von ihrer ursprünglichen selbstständigen Bedeutung entfernt.
Die plebiszitäre Legitimität erfordert eine autoritäre Instanz, die die richtigen Fragen zum richtigen Zeitpunkt stellt. Gleichzeitig leben die organisierten Träger des pluralistischen Systems von Ergänzungen und taktischen Instrumenten. Diese Komplexität birgt das Potenzial für Konflikte um Macht und Legitimität, die bis hin zu Bürgerkriegen führen könnten.
Eine Neugestaltung der Verfassung steht vor der Herausforderung, zwischen substanzhafter Ordnung und Wertneutralität zu entscheiden. Dabei müssen die politischen Akteure abwägen, ob eine Verfassung nur den aktuellen politischen Kräften dienen oder ob sie langfristige stabile Strukturen schaffen soll, die über parteipolitische Interessen hinausgehen. Letztendlich sind die Ausgestaltung und Interpretation der Verfassung ein zentraler Schauplatz im Kampf um Macht und Legitimität im politischen System.
Die Weimarer Verfassung steht im Zentrum einer Debatte über ihre Wirksamkeit und innere Kohärenz. Eine zentrale Kritik betrifft ihre Unfähigkeit, klare Entscheidungen zu treffen. Dadurch wird von Legalität und Legitimität lediglich die Illusion erzeugt. Dies liegt zum Teil daran, dass die Verfassung versucht, zwei unterschiedliche Prinzipien nebeneinander zu stellen. Das führt zu internen Widersprüchen.
Im Gegensatz dazu stand Friedrich Naumanns Grundrechtsentwurf, der eine klarere Beziehung zum Wesen einer deutschen Verfassung aufwies als das funktionalistische Mehrheitssystem der Weimarer Verfassung. Die Entscheidung zwischen diesen Prinzipien sollte zugunsten einer substanzhaften Ordnung fallen, die im zweiten Hauptteil der Verfassung zu finden ist.
Dieser birgt das Potenzial, von Widersprüchen befreit zu werden und seine innere Folgerichtigkeit zu entwickeln. Wenn dies gelingt, könnte der Gedanke eines deutschen Verfassungswerkes gerettet werden. Andernfalls wird die Fiktion eines neutralen Mehrheitsfunktionalismus gegenüber Wert und Wahrheit bald enden, und die Wahrheit wird Rache nehmen.