Die Einführung materiell-rechtlicher Verfassungssicherungen durch die Weimarer Verfassung hat weitreichende Auswirkungen auf den parlamentarischen Gesetzgebungsstaat. Diese Sicherungen erschüttern die traditionelle Struktur, indem sie einen außerordentlichen Gesetzgeber neben dem regulären Parlament etablieren. Die direkte Demokratie bringt eine neue Dynamik ein, indem sie eine direkte Konkurrenz zur parlamentarischen Gesetzgebung bildet. Die Verfassung umfasst sowohl parlamentarische Legalität als auch plebiszitäre Legitimität. Das führt zu einer gewissen Unklarheit und Halbheit in der Regelung, die durch die verschiedenen Arten von Volksentscheiden noch weiter erschwert wurde.
Die Einführung plebiszitärer Elemente verändert die Qualität des Parlaments, da es nun nicht mehr die alleinige Instanz für Gesetzgebung und Entscheidungsfindung ist. Eine Diskrepanz zeigt sich auch in den Mehrheitsanforderungen für Verfassungsänderungen, sowohl im Parlament als auch für Volksentscheide. Dies führt zu einem „Wettrennen der beiden Souveräne“ zwischen Parlament und Volk, wobei jede Seite um die Vorherrschaft kämpft.
Das parlamentarisch-gesetzgebungsstaatliche Legitimitätssystem und die plebiszitär-demokratische Legitimität stehen einander gegenüber. Dieser Kampf zwischen zwei Arten der Rechtfertigung des Rechts verdeutlicht die Komplexität und die Herausforderungen, die mit der Implementierung der neuen Gesetzgebungsstrukturen einhergehen.