Jurisdiktions-, Regierungs- und Verwaltungsstaaten

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Der Vergleich verschiedener Staatsformen ermöglicht Einblicke in die unterschiedlichen Mechanismen der Rechtsnormierung und -anwendung. Alle Staaten lassen sich den Kategorien Gesetzgebungsstaat, Jurisdiktionsstaat, Regierungsstaat und Verwaltungsstaat zuordnen.

Der Gesetzgebungsstaat zeichnet sich durch die Normierung des Gemeinwillens in Gesetzen aus, wobei das Parlament eine zentrale Rolle spielt und die Gesetzgebung von der Gesetzesanwendung getrennt ist. Im Gegensatz dazu entscheidet im Jurisdiktionsstaat der Richter, im Regierungsstaat ist der persönliche Wille des Regierungschefs maßgeblich. Im Verwaltungsstaat herrschen sachliche Anordnungen ohne autoritären Befehl.

In der Realität existieren jedoch oft Verbindungen und Mischungen dieser Staatsformen. Ein geschlossenes Legalitätssystem ist für den Anspruch auf Gehorsam entscheidend, doch verschiedene Staatsformen dienen unterschiedlichen innerpolitischen Tendenzen. Dabei prägt jedes Ethos der Staatsformen ihre Funktionsweise: Der Jurisdiktionsstaat betont Recht und Gerechtigkeit, der Regierungsstaat Macht und Repräsentation, während der Verwaltungsstaat Zweckmäßigkeit und sachliche Notwendigkeit hervorhebt.

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Staatsformen zeigen sich in verschiedenen historischen Kontexten. Der Staatsrechtler Rudolf Smend argumentiert, dass Liberalismus und Parlamentarismus keinen besonderen Wertanspruch oder kaum Legitimationskraft haben. Dennoch basiert das System des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates auf Legalität und schließt die Legitimität ein. Dabei weist die heutige Verwendung dieser Begriffe auf einen Zusammenbruch des Legalitätssystems hin.

Das Berufsbeamtentum trägt zur Stabilität des Gesetzgebungsstaates bei und kann als politische Elite betrachtet werden. Nach dem Wegfall der dynastischen Legitimität in einer Monarchie haben die deutsche Reichswehr und das Reichsbeamtentum eine neue Basis gefunden. Die Bürokratie kann in einem bürokratischen Verwaltungsstaat die Oberhand gewinnen und das Gesetz des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates in die Maßnahmen des bürokratischen Verwaltungsstaates verwandeln.

Das Wort „Rechtsstaat“ hat verschiedene Bedeutungen und kann unterschiedliche Organisationen bezeichnen. Die Unterscheidung zwischen Gesetzgebungs-, Jurisdiktions-, Regierungs- und Verwaltungsstaat hilft, die spezifische Eigenart des jeweiligen Legalitätssystems besser zu verstehen.